Was dieser Rechner leistet
Minijobs sind bis zur Geringfügigkeitsgrenze sozialversicherungsfrei, Midijobs liegen im Übergangsbereich bis 2.000 Euro. Dort steigen die Arbeitnehmerbeiträge schrittweise an, statt sofort voll zu greifen.
Der Rechner zeigt, wie viel netto vom Lohn bleibt, welche Pauschalabgaben der Arbeitgeber trägt und ab wann der Übergangsbereich endet. So lassen sich Teilzeit, Nebenjob und Arbeitszeitmodelle realistisch vergleichen.
Übergangsbereich
AN-Anteil = Bruttolohn × 20,85 % × (Brutto − 603) / (2.000 − 603) Bis 603 Euro gilt der Minijob mit pauschalen Arbeitgeberabgaben. Zwischen 603 und 2.000 Euro steigt der Arbeitnehmeranteil linear an, bis die reguläre Sozialversicherungspflicht erreicht ist.
So funktioniert der Rechner
- 01
Monatlichen Verdienst eingeben
Der Rechner ordnet den Betrag automatisch dem Minijob, Midijob oder der regulären Sozialversicherung zu.
- 02
Netto und Arbeitgeberkosten prüfen
Sie sehen den Arbeitnehmeranteil und die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers inklusive Pauschalen.
- 03
Grenzen beachten
Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.
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Häufige Fragen
Ist ein Minijob steuerfrei?
Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer. Der Minijobber muss den Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben, kann aber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten oder einzahlen.
Ab wann ist es ein Midijob?
Ein Midijob beginnt oberhalb der Minijob-Grenze von 603 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich. In diesem Bereich gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge.
Lohnt sich der Verzicht auf die Rentenversicherung?
Der Verzicht erhöht sofort das Netto, senkt aber Rentenansprüche und den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Für kurze Nebentätigkeiten ist das oft vertretbar, für längere Beschäftigungen selten.
Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.