Was dieser Rechner leistet
Während der Mutterschutzfristen zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber stockt in der Regel auf das bisherige Nettoeinkommen auf. So bleibt das Einkommen in den meisten Fällen stabil.
Der Rechner zeigt die gesetzliche Leistung, den Arbeitgeberzuschuss und die Gesamtsumme für die Schutzfristen. Die reguläre Frist umfasst sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
Mutterschaftsleistung
Gesamt = 13 €/Tag × Schutzfristtage + Arbeitgeberzuschuss Das gesetzliche Mutterschaftsgeld beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum bisherigen Nettolohn, sodass Beschäftigte in der Regel keine Einbußen haben.
So funktioniert der Rechner
- 01
Nettolohn eintragen
Der bisherige Nettolohn bestimmt den Arbeitgeberzuschuss. Sonderzahlungen werden anteilig berücksichtigt.
- 02
Schutzfristen anpassen
Standard sind sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
- 03
Gesamtleistung ablesen
Der Rechner zeigt Kassenleistung, Arbeitgeberanteil und die monatliche Durchschnittsleistung.
Ihr Produkt an dieser Stelle
Erreichen Sie Nutzer mit konkreter finanzieller Absicht – ohne störende Interstitials.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber stockt auf das bisherige Nettoeinkommen auf. Privat Versicherte erhalten eine einmalige Leistung.
Was zählt zu den Schutzfristen?
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt.
Ist Mutterschaftsgeld steuerfrei?
Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerpflichtiger Lohn und wird normal versteuert.
Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.