Was dieser Rechner leistet
Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle ist keine gesetzliche Vorschrift, wird aber von Gerichten regelmäßig herangezogen.
Der Rechner ordnet das bereinigte Nettoeinkommen einer Tabellenstufe zu und zeigt den monatlichen Unterhalt pro Kind. Das hälftig anzurechnende Kindergeld wird automatisch abgezogen.
Kindesunterhalt
Zahlbetrag = Tabellenbetrag − Kindergeld / 2 Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld hälftig angerechnet. Bei volljährigen Kindern gelten eigene Regeln; der Rechner nutzt die Tabellenwerte als Orientierung.
So funktioniert der Rechner
- 01
Bereinigtes Nettoeinkommen eingeben
Gemeint ist das Einkommen nach Abzug von Sozialabgaben, Steuern und berufsbedingten Aufwendungen.
- 02
Altersgruppe wählen
Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet vier Altersstufen. Der Tabellenbetrag steigt mit dem Alter.
- 03
Kindergeldanrechnung prüfen
Der Rechner zieht die Hälfte des Kindergelds ab. Bei volljährigen Kindern kann die Anrechnung anders erfolgen.
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Häufige Fragen
Ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Nein, sie ist eine Leitlinie. Gerichte können bei besonderen Umständen abweichen, etwa bei sehr hohen Einkommen, mehreren Unterhaltsberechtigten oder besonderen Bedarfen.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens bleiben muss. Er liegt bei Erwerbstätigen derzeit bei rund 1.450 Euro und wird regelmäßig angepasst.
Wird der Unterhalt jedes Jahr angepasst?
Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich überarbeitet. Zudem können Einkommensänderungen, Volljährigkeit und gestiegene Bedarfe eine Neuberechnung erforderlich machen.
Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.