Was dieser Rechner leistet
Erbschaften und Schenkungen sind nicht automatisch steuerfrei. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es hohe Freibeträge, darüber hinaus greift eine progressive Erbschaftsteuer.
Der Rechner ordnet den Erwerb der richtigen Steuerklasse zu, zieht den persönlichen Freibetrag ab und zeigt die voraussichtliche Steuerlast. Vorschenkungen der letzten zehn Jahre werden auf den Freibetrag angerechnet.
Erbschaftsteuer
Steuer = (Erwerb − Freibetrag) × Steuersatz der Wertstufe Ehepartner und Kinder haben die höchsten Freibeträge und die niedrigste Steuerklasse I. Der Steuersatz steigt mit dem steuerpflichtigen Erwerb in Stufen, nicht proportional.
So funktioniert der Rechner
- 01
Nachlasswert eintragen
Geben Sie den Wert des Erbes oder der Schenkung an. Verbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.
- 02
Verwandtschaftsgrad wählen
Daraus ergeben sich Freibetrag und Steuerklasse. Ehepartner, Kinder und Enkel profitieren am stärksten.
- 03
Vorschenkungen berücksichtigen
Schenkungen der letzten zehn Jahre werden addiert. Der Rechner zeigt die Steuer auf den Gesamterwerb.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Ehepartner erhalten 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Der Freibetrag gilt alle zehn Jahre.
Wird das Familienheim besteuert?
Ein selbst genutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden, wenn der Erbe es mindestens zehn Jahre weiter bewohnt. Die Regel ist komplex und sollte individuell geprüft werden.
Zählt eine Schenkung zur Erbschaftsteuer?
Ja, Schenkungen werden der Erbschaftsteuer unterworfen. Innerhalb von zehn Jahren werden sie zusammengerechnet, um die Freibeträge nicht mehrfach zu nutzen.
Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.