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Pfändungsfreigrenzen-Rechner

Berechnen Sie die Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Teil Ihres Nettolohns – abhängig von Unterhaltsberechtigten.

Zuletzt geprüft: 15. Jan. 2026 3 Min. Keine Anmeldung Datenstand 2026

Ihre Angaben

Pfändungsfreigrenzen-Rechner

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0 €20.000 €
Berechnung im BrowserSofortiges Ergebnis

Aufschlüsselung

Nettolohn
2.800,00 €
Pfändungsfreigrenze
2.125,00 €
Pfändbarer Betrag
67,50 €
Verbleibendes Netto
2.732,50 €
Pfändungsquote
2,40%
Annahmen & Hinweise+
  • Die Tabelle nach § 850c ZPO wird jedes Jahr angepasst. Die Werte hier sind Planungswerte für 2026 (Grundfreibetrag 1.555 €, Erhöhung je Unterhaltsberechtigtem ca. 570 €).
  • Unpfändbare Beträge wie Aufwandsentschädigungen oder bestimmte Sozialleistungen sind nicht berücksichtigt. Bei Pfändung sollte eine Schuldnerberatung hinzugezogen werden.

Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.

Was dieser Rechner leistet

Bei einer Lohnpfändung bleibt Schuldnern ein gesetzlich geschützter Freibetrag. Er richtet sich nach dem Nettolohn und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Der Rechner zeigt, welcher Betrag unpfändbar bleibt und wie viel abgeführt werden kann. Das ist wichtig, um den eigenen Haushalt zu planen und Fehler des Arbeitgebers zu erkennen.

Formel

Pfändbarer Betrag

Pfändbar = (Netto − Freibetrag) × Pfändungsquote

Die Pfändungsfreigrenze steigt mit jeder unterhaltsberechtigten Person. Oberhalb der Grenze gelten gestaffelte Quoten; der unpfändbare Betrag bleibt dem Schuldner.

So funktioniert der Rechner

So funktioniert der Rechner

  1. 01

    Nettolohn eingeben

    Nutzen Sie den tatsächlich ausgezahlten Nettolohn nach Steuern und Sozialabgaben.

  2. 02

    Unterhaltsberechtigte angeben

    Kinder und Ehepartner erhöhen die Freigrenze. Die genaue Zahl muss dem Gericht nachgewiesen werden.

  3. 03

    Pfändbaren Betrag prüfen

    Der Rechner zeigt den pfändbaren Betrag und den verbleibenden Nettolohn. Bei Unstimmigkeiten hilft eine Schuldnerberatung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wo liegt die Pfändungsfreigrenze 2026?

+

Der Grundfreibetrag liegt modelliert bei 1.555 Euro netto pro Monat für Alleinstehende. Er erhöht sich je unterhaltsberechtigter Person um rund 570 Euro.

Kann der Arbeitgeber einfach pfänden?

+

Der Arbeitgeber muss einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss befolgen. Er darf nicht mehr abführen als gesetzlich geschuldet und muss den unpfändbaren Betrag auszahlen.

Was kann ich gegen eine Pfändung tun?

+

Prüfen Sie die Forderung, beantragen Sie gegebenenfalls eine Freigabe und suchen Sie eine Schuldnerberatung auf. Ein Pfändungsschutzkonto kann helfen, den Zahlungsverkehr zu sichern.

Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.

Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.