Was dieser Rechner leistet
Wer mitten im Jahr anfängt oder kündigt, hat Anspruch auf anteiligen Urlaub. Die Zwölftelregel teilt den Jahresurlaub nach den Monaten der Betriebszugehörigkeit auf.
Der Rechner zeigt den anteiligen Anspruch, bereits genommene Tage und den verbleibenden Resturlaub. Bei einer Kündigung kann der Resturlaub oft noch genommen oder ausgezahlt werden.
Anteiliger Urlaub
Resturlaub = Jahresurlaub × Beschäftigungsmonate ÷ 12 + Übertrag − genommen Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht ein Zwölftel des Jahresanspruchs. Bruchteile können je nach Vertrag auf- oder abgerundet werden.
So funktioniert der Rechner
- 01
Jahresurlaub eintragen
Nutzen Sie den vertraglichen oder gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.
- 02
Beschäftigungsmonate angeben
Gezählt werden volle Monate des Arbeitsverhältnisses im laufenden Jahr.
- 03
Genommene Tage abziehen
Bereits genehmigte Urlaubstage werden abgezogen. Übertrag aus dem Vorjahr kann hinzukommen.
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Häufige Fragen
Wird der Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?
Ja, wenn der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht mehr genommen werden kann. Der Anspruch verfällt nicht automatisch mit dem letzten Arbeitstag.
Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Bei einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit bleibt der Urlaubsanspruch in Tagen gleich. Bei unregelmäßiger Verteilung wird nach durchschnittlichen Arbeitstagen gerechnet.
Verfällt Resturlaub am Jahresende?
Grundsätzlich verfällt Urlaub zum Jahresende, kann aber bei rechtzeitiger Beantragung und dringenden betrieblichen Gründen ins Folgejahr übertragen werden. Der Arbeitgeber muss auf den Verfall hinweisen.
Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.